Für die Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Produkte, deren Import und für die
dazugehörenden Kontrollen, gibt es in der EU und Deutschland klare Regelungen. Lesen Sie weiter ...
Es gibt ein EU-weit gültiges, einheiltichens Kontrollverfah- ren, dem sich jeder unterstellen muss, der landwirtschaftliche oder
gartenbauliche Öko- Produkte erzeugt, verarbeitet, vermarktet, importiert oder mit ihnen handelt. Lesen Sie weiter ...
Es gibt klare Regelungen für die Kennzeichnung landwirtschaft- licher oder gartembaulicher Bio-Produkt - egal ob Lebens- oder
Futtermittel. Neben den staatlichen Kennzeichen gibt es auch verschiedene private Zeichen, z.B. von den Öko- Anbauverbänden, die
Bio- Produkte kenntlich machen. Lesen Sie weiter ...
Förderung
Wird demnächst bereitgestellt.
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