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Beizmittelabrieb/Heubachtest

Ermittlung des Beizmittelabriebs mit dem Heubachgerät
Ermittlung des Beizmittelabriebs mit dem Heubachgerät

Als Folge des Bienensterbens wurden vorbeugende Maßnahmen getroffen, um künftig derartige Schäden auszuschließen. So wurde die Zulassung der Beizmittel aus der Stoffklasse der Neonikotinyle sowie der Methiocarbe, für die Beizung von Mais ausgesetzt und Sämaschinen müssen für die Aussaat von gebeizten Mais technische Voraussetzungen erfüllen die sicherstellen, dass die Abdrift von Beizstaub bei der Aussaat minimiert ist.

Die seinerzeit als Maisbeizmittel verwendeten Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam haben in Deutschland keine Wiederzulassung erhalten. Auch der Wirkstoff Methiocarb steht mittlerweile nicht mehr für die Beizung von Mais zur Verfügung.
Im Jahre 2009 trat die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut in Kraft. Aktuell sind der BeizanlagenTÜV  sowie die sogenannte „Windauflage“ in der Umsetzung wobei ggf. Heubachtests erforderlich sein werden. 

Das LTZ Augustenberg ist mit der Untersuchung von Kontrollproben auf Grenzwerteinhaltung betraut und untersucht Stichproben, die direkt an den Beizstationen entnommen werden. Die Probenahme und der Transport müssen so schonend als möglich erfolgen, um die Beizqualität, wie sie unmittelbar nach der Beizbehandlung vorliegt, unverändert erfassen zu können.

Bei den Kontrolluntersuchungen wurden bislang keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Dies zeigt die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Beizqualität beim Mais.

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