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Kartoffelkrebs 


Foto: Dr. J. Hinrichs-Berger, LTZ    Foto: Dr. J. Hinrichs-Berger, LTZ
Leicht zu übersehende, kleine Wucherungen                                   Blumenkohlartige Wucherungen des Kartoffelkrebses
des Kartofelkrebses

Erreger des Kartoffelkrebses ist der als Quarantäneschädling eingestufte Pilz Synchytrium endobioticum. Der Befall verursacht blumenkohlartige Wucherungen an der Sprossachse (→ Knollen), die der Krankheit den Namen „Kartoffelkrebs“ gegeben haben. Bei anfälligen Kartoffelsorten, hohem Infektionsdruck und günstigen Witterungsbedingungen (feucht, nicht zu heiß) kann ein starker Befall dazu führen, dass überhaupt keine Knollen gebildet werden und es so zum Totalausfall kommt. Der Schaderreger kann durch Dauersporen übertragen werden. Die Dauersporen werden in den Wucherungen gebildet, besitzen eine große Hitze- und Kältetoleranz und können mehr als 40 Jahre infektiös bleiben. Verbreitungswege sind verseuchtes Pflanzgut, belasteter Boden (z. B. Erosion, Resterden, Anhangerde an Landmaschinen) sowie organische Abfälle (z. B. Wirtschaftsdünger, sofern befallene Kartoffeln verfüttert oder über die Biogasanlage verwertet werden). Bekämpft werden kann der Kartoffelkrebs indem auf den Anbau von Wirtspflanzen auf belasteten Flächen verzichtet wird und kein Boden von diesen Flächen auf andere Flächen verbracht wird. Die EU-Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses schreibt aus diesem Grund vor, bei einem festgestellten Befall ein abgegrenztes Gebiet, bestehend aus Befallszone und Pufferzone, auszuweisen. Innerhalb dieses abgegrenzten Gebietes gelten festgelegte Bewirtschaftungsauflagen.

Sofern Sie Informationen zur Lage der Befallsflächen benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Begründung an pflanzengesundheitltz.bwl.de. Falls Sie einen Zugang zum internen Bereich des Infodienstes haben, loggen Sie sich bitte für weitere Informationen ein.

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